Geschlossene Fonds
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Geschlossene Fonds
Geschlossene Fonds sind Gemeinschaften von Kapitalanlegern, die eine begrenzte Anzahl von Personen aufnehmen und bei denen die Anleger nicht beliebig wechseln können. Bei einem offenen Fonds hingegen ist die Zahl der beteiligten Anleger nicht eingeschränkt. Charakteristisch für den geschlossenen Fonds ist außerdem, dass die vom Fonds finanzierten Objekte oder Projekte von vornherein meist feststehen, als solche Gegenstand des Gesellschaftsvertrages sind und in ihrer Zahl begrenzt sind. Im Regelfall ist auch das Anlagevolumen genau eingegrenzt. Gegenstand geschlossener Fonds können Immobilien, Schiffe, Flugzeuge oder andere Sachwerte sein.
Unterscheiden lassen sich geschlossene Fonds auch noch danach, ob sie auf die Steuerersparnis des Anlegers ausgerichtet sind oder auf die Rendite in der Nutzungsphase. Man spricht von steuerorientierten und renditeorientierten Fonds. Die Rendite von geschlossenen Fonds ermittelt sich aus den Ersparnissen bei der Einkommensteuer im Verhältnis zum eingesetzten Kapital, aus den Ausschüttungen während der Nutzungsphase und aus dem späteren Veräußerungsgewinn. Bei renditeorientierten Fonds ist die Steuerersparnis gering. Sofort abzugsfähige Werbungskosten fallen in der Regel nur geringfügig an. Es wird kaum ein Disagio in Anspruch genommen. Während die Verlustzuweisung beim renditeorientierten Fonds zum Beispiel 110 % (10 % Werbungskosten und 100 % Eigenkapital) betragen kann, liegt sie beim steuerorientierten Fonds in Einzelfällen bei 200 %.
Je nachdem, ob und wie viel Eigenkapital eingesetzt wird, unterscheiden sich mit Eigenkapital ausgestattete Fonds oder mit Fremdkapital finanzierte Fonds. Die Unterscheidung ist wichtig, weil für die Berechnung der Einkommensteuervorteile des Anlegers die Höhe des aufzuwendenden Eigenkapitals berücksichtigt wird. In rechtlicher Hinsicht unterscheiden sich Fonds nach der gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit der Anleger.
